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Abendgymnasien

Der Bildungsgang des Abendgymnasiums führt Erwachsene, die geregelte Berufstätigkeit und schulische Ausbildung zeitgleich miteinander verbinden, zur Fachhochschulreife bzw. zur Allgemeinen Hochschulreife.

Eintrittsbedingungen für den Besuch des Bildungsgangs Abendgymnasium sind ein Mindestalter von 19 Jahren und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit (Wehr- oder Zivildienst und Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, die Führung eines Familienhaushalts gilt als Berufstätigkeit).

Eine Förderung nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz (BAföG) ist vom vierten Semester der Kursphase an möglich.

Der Unterricht findet in der Regel am Abend, je nach den beruflichen Verpflichtungen der Studierenden auch vormittags statt.

Die Länge der Ausbildung beträgt je nach Vorbildung und Ausbildungsziel - zwei bis vier Jahre (Abitur) bzw. - ein bis drei Jahre (Fachhochschulreife). Sie gliedert sich in zwei Vorkurse, eine zweisemestrige Einführungsphase und die viersemestrige Kursphase, die zur Allgemeinen Hochschulreife führt; die Fachhochschulreife wird nach zwei Semestern der Kursphase erreicht.

Der Unterricht in Vorkurs- und Einführungsphase ist im Klassenverband organisiert. In der Kursphase können die Studierenden mit der Fächerwahl ihren Interessen und Begabungen entsprechende Ausbildungsschwerpunkte setzen. Verpflichtend in der Kursphase sind zwei Leistungs- und vier Grundkurse, darunter Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache.